Von der Fahrzeugzulassung bis zur maßgefertigten Werbetechnik –
ROGGE Schilder GmbH ist Ihr Full-Service-Partner für professionellen Auftritt.
Zulassungsservice●Werbetechnik●Schilder aller Art●Stempel●Schließtechnik●Industrieschilder●Zulassungsservice●Werbetechnik●Schilder aller Art●Stempel●Schließtechnik●Industrieschilder●
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Firmenstempel, Datumsstempel und individuelle Siegel – in Markenqualität.
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Fluchtwegschilder
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Prüfplaketten
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Sonderanfertigungen für Industriekunden
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Qualität, die man sehen kann.
Vom Kennzeichen bis zur Praxisbeschilderung – jedes Detail trägt unsere Handschrift.
Pylon & WegweiserLeuchtkastenBeleuchtetes Aluminium-WerbeschildHallenbeschriftungPraxisschilderBüroschilderBüroschilder mit Edelstahl-GrundplatteSchilderträger SchuleHolzscheibe, lasergraviertLeuchtpylon KlinikFirmenschildFassadenbeschriftungEingangsbeschilderungInformations-SteleWegeleit-Stele
Referenzen
Was unsere Kunden sagen.
★★★★★
„Was zunächst nach einem unlösbaren Klassiker bei der Zulassungsbehörde aussah, ein Fahrzeug trotz fehlendem Stempel in der digitalen Authentifizierung, falscher eVB-Nummer und einer etwas zu alten Meldebescheinigung für den Straßenverkehr zulassen zu wollen, wurde dank des lobenswerten und pfiffigen Teams vor Ort zu einer echten 5-Sterne-Erfahrung. Insbesondere ein äußerst kompetenter und sympathischer Kollege, Herr Maciak, hatte sich schließlich meinem Problem angenommen und den Versuch gestartet die langsam mahlenden Mühlen der analogen Behörde digital abzukürzen. Er hat mich nicht nur über den Dschungel an Bedingungen aufgeklärt, sondern gemeinsam mit mir die gesamte Online-Zulassung durchgeführt – flott, routiniert und hochprofessionell. Selbst als eine weitere Fehlermeldung wegen der eVB kam, ließ er nicht locker. Nach kurzer Korrektur war alles erfolgreich abgeschlossen. So stellt man sich erstklassigen Service vor! Absolute Empfehlung.“
KS
Konstruktionsbüro Schamberger
Google-Bewertung
★★★★★
„Ich hatte einen komplizierten Anmeldeprozess, der auch internationale Fragen betraf. Zusätzlich musste eine Anmeldung in Hamburg stattfinden, was wie ich gelernt habe eine besondere Herausforderung ist; soviel zum Thema Bürokratie!!! Insbesondere die Mitarbeiterin Frau Baumgarn hat durch Kompetenz und Einsatzbereitschaft dafür gesorgt, dass es zu einem guten Ergebnis gekommen ist. Vielen Dank an Schilder Rogge!“
MS
Max S.
Google-Bewertung
★★★★★
„Kfz-Anmeldung in Hamburg innerhalb von 2 Tagen erledigt, wo ich als Privatperson erst in 8 Wochen einen Termin bekommen hätte. Alles was benötigt wird, ist auf der Internetseite gut beschrieben. Ja, der Service ist nicht gerade günstig, aber das weiß man doch vorher, ob es einen das wert ist. Wir sagen Danke!!! 👍“
HM
Heike & Matthias
Google-Bewertung
★★★★★
„MEGA Schlüsselnotdienst! Absolute Empfehlung. Ich Schlaumeier meinte ja, aufbohren reicht, neues Schloss krieg ich selbst rein – und dann musste ich doch kleinlaut um Hilfe bitten, die mir sehr großzügig und unkompliziert gewährt wurde. 6 von 5 Sternen 😃“
NR
Nico Ruschmeyer
Google-Bewertung
★★★★★
„Man kannte uns nicht, und hat trotzdem alle Hebel in Bewegung gesetzt, um unseren neuen Firmenwagen innerhalb von nur zwei Tagen in HH zuzulassen. Für uns selbst zeitlich unmöglich umzusetzen. Dazu eine sehr freundliche und kompetente Betreuung. Vielen Dank!!“
MH
Manuela Hoffmann
Google-Bewertung
★★★★★
„Absolut zuverlässiger Zulassungsdienst. Wir arbeiten schon seit langer Zeit mit Rogge Schilder und sind sehr zufrieden. Besonders zu erwähnen ist die Onlineanmeldung der Vorgänge. Hier hat man immer einen aktuellen Überblick der laufenden und abgeschlossenen Vorgänge. Dies erleichtert den Alltag ungemein. Weiter möchte ich die Pünktlichkeit lobend erwähnen – Abholungen und Verbringung der zugelassenen Vorgänge klappen tadellos, sollte es einmal zu Fragen kommen ist der Zulassungsdienst immer sofort telefonisch oder per Mail erreichbar. Die 5 Sterne sind wahrlich verdient :-)“
D6
Don-6645
Google-Bewertung
★★★★★
„Seit 2 Jahren arbeite ich nun mit Rogge als Zulassungsdienst zusammen. Jeden Tag kommt pünktlich ein Fahrer und holt die Zulassungsunterlagen ab und bringt die durchgeführten mit. Vorab werden die Unterlagen vor Weiterleitung an das StVA geprüft und ein Anruf erfolgt, was noch nachzureichen ist. Die Kosten sind für die gebotene Qualität sehr preiswert. Besonders toll ist es, dass ein persönlicher Ansprechpartner immer parat ist. In meinem Fall ist es Frau Baumgarn, die viele Vorgänge mit den Zulassungsstellen klärt. Vielen Dank und auf weitere top Zusammenarbeit.“
TS
Tino „officehero“ Seidel
Google-Bewertung
★★★★★
„Sehr zufrieden, haben mein Auto innerhalb von zwei Tagen umgemeldet und neu zugelassen bekommen. Hatte erst in zwei Wochen einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle bekommen. Sehr zufrieden……“
FW
Frank Wiede
Google-Bewertung
★★★★★
„Ich kann nichts Negatives über die Firma sagen. Es hat alles super geklappt, von der Abholung der Unterlagen bis zur Lieferung der Kennzeichen. Der Kontakt, telefonisch und per E-Mail, war nett.“
HZ
Henryk Zimmermann
Google-Bewertung
★★★★★
„Wir haben unsere Haustür bekleben lassen mit der Hausnummer. Super Service und Beratung und das Anbringen war sehr flott und professionell. Dazu war der Mitarbeiter sehr freundlich und kompetent.“
SS
Sebastian Schütt
Google-Bewertung
★★★★★
„Ich habe ein Schild in Auftrag gegeben. Kommunikation super, Schild super, Bearbeitungszeit super, Preis: alles wird teurer.“
JT
Jürgen Tödter
Google-Bewertung
Service Points
Sechs Standorte in Norddeutschland.
Ob Kfz-Zulassung, Schilder, Stempel oder Schließtechnik – an jedem unserer Standorte erwartet Sie persönliche Beratung und kurze Wege. Finden Sie den Service Point in Ihrer Nähe.
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Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich MwSt., es sei denn, dass auf den einzelnen Auftrag bezogene abweichende Bedingungen vereinbart sind. Bei eintretenden Verteuerungen durch Rohstoffpreiserhöhungen, Lohnsteigerung, Valutaänderungen usw. behalten wir uns eine entsprechende Preiserhöhung ohne vorherige Mitteilung, entsprechend den Gesetzen und Handelsgepflogenheiten, vor.
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5. Zahlung
Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig, es sei denn, es wurde eine Zahlungsfrist vereinbart. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug, und wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Fälligkeit bankübliche Zinsen zu berechnen. Bei Sonderanfertigungen sind nach Vereinbarung unverzinsliche Anzahlungen zu leisten. Tritt nach Vertragsabschluss eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein, so wird der Kaufpreis sofort fällig; die Lieferung bestellter, jedoch noch nicht gelieferter Ware kann von der Sicherstellung des Kaufpreises abhängig gemacht werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher aus dem Kaufvertrag sowie aller aus der gesamten sonstigen Geschäftsverbindung des Käufers mit dem Verkäufer entstandenen Verpflichtungen einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung Eigentum des Verkäufers. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren dürfen weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Für den Fall, dass die von uns bezogenen Waren vom Käufer weiterveräußert werden, bevor der Kaufpreis an uns bezahlt ist, tritt der Käufer hiermit die ihm gegen den Drittschuldner zustehende Forderung bereits jetzt an uns ab. Bei Eingreifen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat der Käufer dem Verkäufer sofort Mitteilung zu machen sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen, zu tragen. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns über.
7. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Empfang unverzüglich auf ihre Vollzähligkeit und auf erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. Er hat sich solche Mängel durch das Beförderungsunternehmen bestätigen zu lassen. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens einen Monat nach Ablieferung der Ware, schriftlich gerügt werden. Zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraums keinen Mangel an, gilt die Ware als mangelfrei genehmigt.
Mengenabweichungen von plus/minus 10 % (bei Siebdruckschildern) können nicht Gegenstand einer Mängelrüge sein; insbesondere kann der Besteller bei Unterlieferung innerhalb dieser Toleranz keine Nachlieferung verlangen. Geringe Qualitätsabweichungen, die erfahrungsgemäß bei Emailschildern unvermeidlich sind, sowie unbedeutende Abweichungen gegen Handmuster können nicht Gegenstand einer Reklamation sein. Bei Druckaufträgen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, Materialien und Druckfarben in handelsüblichen Farbtönen verwendet. Geringfügige Abweichungen im Farbton bei Nachlieferungen berechtigen den Besteller nicht zu einer Mängelrüge.
Wir haften nicht für Mängel, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verbindung unserer Erzeugnisse mit anderen Waren auftreten (z. B. mit dem Inhalt von verschlossenen Behältnissen, bei Aufbringung von Selbstklebe- oder Magnetfolien auf lackierten Flächen usw.); in jedem Falle ist unsere Haftung im Höchstfalle auf den Nettowarenwert unserer Lieferung beschränkt. Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller nach unserer Wahl ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Fehlmengen, die die Toleranzgrenze überschreiten, werden auf Wunsch des Bestellers nachgeliefert. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich von uns zugesichert worden ist. Die Haftung bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung; für Mangelfolgeschäden übernehmen wir jedoch nur dann eine Haftung, wenn und soweit dieser Gegenstand unserer Zusicherungserklärung war. Beratungen und Auskünfte über die von uns angebotenen Erzeugnisse erteilen wir nach bestem Wissen, ohne dass sich hieraus zugesicherte Eigenschaften ableiten lassen. In jedem Falle ist der Besteller gehalten, sich durch eigene Prüfung davon zu überzeugen, dass die Ware für den von ihm vorgesehenen Zweck geeignet ist.
8. Schutzrechte – Schutzmarken
Sofern Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die vom Besteller übergeben werden, zu liefern sind, übernimmt der Lieferer die Gewähr dafür, dass durch Herstellung und Lieferung der Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
9. Lieferfrist
Die Angabe von Lieferterminen erfolgt annähernd und nach bestem Ermessen. Als Beginn der Lieferfrist ist der Zeitpunkt anzusehen, zu dem sämtliche kaufmännisch und technisch erforderlichen Klärungen zur Erfüllung des Auftrages erfolgt sind, insbesondere freigegebene Zeichnungen, Modelle, Muster und/oder Korrekturabzüge vorliegen. Inverzugsetzungen, Vertragsstrafen, Verweigerung der Annahme der Lieferung, Schadensersatzansprüche usw. wegen Lieferzeitüberschreitungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren (z. B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung), befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Lehnt der Besteller die Lieferung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen evtl. Schadenersatz, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
10. Elektronischer Rechnungsversand
Mit Annahme des Auftrags erhalten Sie als Kunde eine elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail durch die ROGGE Schilder GmbH an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronischen Zusendungen der Rechnung per E-Mail ordnungsgemäß zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben (z. B. Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse nicht bekannt gegeben hat.
11. Schlussbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt im Übrigen nicht die Verbindlichkeit des Vertrages. Es wird darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen unseres Geschäftsverkehrs firmenbezogene Daten des Bestellers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.